
Schützen sie sich und Ihre Familie

Auszug aus der Landesbauordnung der Bundesländer mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern
Hessische Bauordnung §13 (5) LBauO:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mindestens einenRauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut, angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.
Neubauten mit Fertigstellungsanzeige müssen seit 24. Juni 2005 ausgerüstet werden.
Hier sollte ein Rauchmelder montiert sein.
